Es gibt einige interessante Neuigkeiten in Bezug aufeine kürzlich von Apple eingereichte Patentanmeldung, die es dem Unternehmen ermöglicht, elektronische Geräte zu deaktivieren, wenn sie wegen "nicht autorisierter" Verwendung für schuldig befunden werden. Wir wissen nicht wirklich, was wir aus dieser Geschichte kochen sollen, aber hier ist, was SlashDot dazu zu sagen hat:
Apple hat gestern ein Patent angemeldet, um zuzulassenelektronische Geräte aus der Ferne deaktivieren, wenn „nicht autorisierte Nutzung“ erkannt wird. Die Patentanmeldung deckt die Verwendung der Kamera zum Aufnehmen von Bildern des nicht autorisierten Benutzers und die Verwendung von GPS zum Bestimmen des Standorts ab. Dabei wird festgestellt, ob das Telefon gehackt oder in den Knast geraten ist Netzbetreiber oder eine andere "autorisierte" Partei, die die Funktionalität des Geräts deaktiviert oder einschränkt. Ist dies das neueste Tool von Apple, um Jailbreaking zu verhindern? "
Es ist zwar nichts Ungewöhnliches an derDie Nutzer, die ein Patent einreichen, aber noch immer inhaftiert sind, zeigen sich besorgt über das Problem. Wir verlassen die Analyse und Beobachtung auf Ihre Meinung, aber nach einem für legal erklärten Jailbreak fällt es Apple schwer, dieses Patent zu registrieren. Ich füge auch alle Details zum Patentanspruch bei, damit Sie eine Vorstellung davon haben, was los ist.
Hier die detaillierten Patentansprüche von Apple nach Patent Vest:
1. Verfahren zum Identifizieren eines nicht autorisierten Benutzers eines elektronischen Geräts, wobei das Verfahren Folgendes umfasst: Bestimmen, dass ein aktueller Benutzer des elektronischen Geräts ein nicht autorisierter Benutzer ist; Sammeln von Informationen in Bezug auf den Betrieb des elektronischen Geräts durch einen nicht autorisierten Benutzer als Reaktion auf das Bestimmen, wobei der Betrieb des nicht autorisierten Benutzers Vorgänge umfasst, die nicht mit der Authentifizierung zusammenhängen; und Übertragen einer Warnmeldung an eine verantwortliche Partei als Antwort auf das Sammeln.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bestimmen ferner umfasst: Bestimmen der Identität des aktuellen Benutzers; Vergleichen der ermittelten Identität mit der Identität eines oder mehrerer autorisierter Benutzer des elektronischen Geräts; und Feststellen, dass die ermittelte Identität nicht mit der Identität von mindestens einem der einen oder mehreren autorisierten Benutzer übereinstimmt.
3 . Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Bestimmen ferner Folgendes umfasst: Identifizieren einer bestimmten Aktivität, die vom aktuellen Benutzer ausgeführt wird und verdächtiges Verhalten anzeigt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die bestimmte Aktivität eines oder mehrere umfasst: Hacken des elektronischen Geräts, Jailbreak des elektronischen Geräts, Entsperren des elektronischen Geräts, Entfernen einer SIM-Karte aus dem elektronischen Gerät und Bewegen von mindestens einer vorbestimmten Entfernung von einem synchronisierten Gerät Gerät.
5. Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Sammeln ferner das Sammeln eines oder mehrerer Screenshots, Keylogs, Kommunikationspakete, die an das elektronische Gerät gesendet werden, und Informationen in Bezug auf ein mit dem elektronischen Gerät gekoppeltes Host-Gerät umfasst.
6. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Alarmbenachrichtigung eine allgemeine Nachricht umfasst, die angibt, dass ein nicht autorisierter Benutzer erkannt wurde.
7. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Alarmbenachrichtigung mindestens einen Teil der gesammelten Informationen umfasst.
8. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Sammeln von Informationen, die sich auf die Identität des nicht autorisierten Benutzers beziehen, als Reaktion auf das Bestimmen; und Sammeln von Informationen in Bezug auf den Ort des elektronischen Geräts als Reaktion auf das Bestimmen.
9. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Einschränken mindestens einer Funktion des elektronischen Geräts in Reaktion auf das Bestimmen.
10. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend: Übertragen sensibler Daten von dem elektronischen Gerät zu einem entfernten Speicher; und Löschen der sensiblen Daten von dem elektronischen Gerät.
11. Elektronisches Gerät, das so betrieben werden kann, dass es einen nicht autorisierten Benutzer eines elektronischen Geräts erkennt, wobei das elektronische Gerät Folgendes umfasst: einen Prozessor, der so betrieben werden kann, dass er: eine Eingabe von einem aktuellen Benutzer des elektronischen Geräts empfängt; Feststellen, dass die Eingabe keinem autorisierten Benutzer des elektronischen Geräts zugeordnet ist; und Aufzeichnen von Nutzungsinformationen des elektronischen Geräts als Reaktion auf das Bestimmen; und eine Kommunikationsschaltung, die so betreibbar ist, dass sie die Nutzungsinformationen an ein entferntes Gerät überträgt.
12. Elektronisches Gerät nach Anspruch 11, ferner umfassend: ein Mikrofon, das zum Aufzeichnen der Stimme des aktuellen Benutzers betreibbar ist; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: die aufgezeichnete Stimme mit Stimmabdrücken eines autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts zu vergleichen; und festzustellen, dass die aufgezeichnete Stimme nicht mit dem Stimmabdruck eines autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts übereinstimmt.
13. Elektronisches Gerät nach Anspruch 11, ferner umfassend: einen Herzschlagsensor, der betreibbar ist, um den Herzschlag des aktuellen Benutzers zu erfassen; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: den erfassten Herzschlag mit Herzsignaturen jedes autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts zu vergleichen; und festzustellen, dass der erkannte Herzschlag nicht mit der Herzsignatur eines autorisierten Benutzers des elektronischen Geräts übereinstimmt.
14. Elektronisches Gerät nach Anspruch 11, ferner umfassend: ein Eingabegerät, das betreibbar ist, um eine Authentifizierungseingabe zum Authentifizieren eines Benutzers des elektronischen Geräts zu empfangen; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um zu bestimmen, dass eine vorbestimmte Anzahl aufeinanderfolgender falscher Authentifizierungseingaben empfangen worden ist.
fünfzehn . Elektronisches Gerät nach Anspruch 11, das ferner Folgendes umfasst: eine Kamera, mit der ein Foto der Umgebung des elektronischen Geräts aufgenommen werden kann; und Positionierungsschaltungen, die betreibbar sind, um aktuelle Ortsinformationen des elektronischen Geräts zu bestimmen; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: das Foto durch Verknüpfen des Fotos mit der aktuellen Ortsinformation mit einem Geotag zu versehen.
16. Elektronisches Gerät nach Anspruch 11, ferner umfassend: einen Beschleunigungsmesser, der betreibbar ist, um ein Vibrationsprofil des elektronischen Geräts aufzuzeichnen; und einen Signalprozessor, der betreibbar ist, um das aufgezeichnete Vibrationsprofil mit einer Bibliothek von Vibrationsprofilen zu vergleichen, um einen aktuellen Transportmodus der elektronischen Vorrichtung zu bestimmen.
17. System, umfassend: eine elektronische Vorrichtung, umfassend; eine Eingabevorrichtung, die betreibbar ist, um ein von einem Benutzer bereitgestelltes Passwort zu empfangen; eine Kamera, mit der ein Foto des Benutzers aufgenommen werden kann; einen Prozessor, der betriebsfähig ist, um zu bestimmen, dass eine vorbestimmte Anzahl von falschen Passwörtern nacheinander empfangen worden ist; Weisen Sie die Kamera an, ein Foto des Benutzers aufzunehmen. und Erzeugen einer Alarmbenachrichtigung als Antwort auf das Bestimmen des Prozessors, wobei die Alarmbenachrichtigung Informationen umfasst, die sich auf die Identität des Benutzers und das Foto des Benutzers beziehen; und eine Kommunikationsschaltung, die so betreibbar ist, dass sie die Alarmbenachrichtigung an ein entferntes Gerät überträgt.
18. System nach Anspruch 17, wobei: die Kamera betreibbar ist, um eine Vielzahl von Fotografien der Umgebung des elektronischen Geräts aufzunehmen; und wobei der Prozessor ferner betreibbar ist, um: jedes der Vielzahl von Fotografien zu analysieren, um unterscheidende Orientierungspunkte in den Fotografien zu identifizieren; und Bestimmen des Orts jedes Fotos basierend auf den identifizierten unterscheidenden Orientierungspunkten.
19. System nach Anspruch 17, wobei die Warnmeldung über eine Textnachricht, ein Fax, eine VoIP-Anwendung, eine Sofortnachrichtenanwendung, eine Online-Profilanwendung, eine Online-Bloganwendung oder einen Cloud-Server übertragen wird.
20. Maschinenlesbare Medien zum Identifizieren nicht autorisierter Benutzer eines elektronischen Geräts, umfassend maschinenlesbare Anweisungen, die darauf aufgezeichnet sind, um: zu bestimmen, dass ein aktueller Benutzer des elektronischen Geräts ein nicht autorisierter Benutzer ist; Sammeln von Informationen in Bezug auf den Betrieb des elektronischen Geräts durch einen nicht autorisierten Benutzer als Reaktion auf das Bestimmen, wobei der Betrieb des nicht autorisierten Benutzers Vorgänge umfasst, die nicht mit der Authentifizierung zusammenhängen; und Übertragen einer Warnmeldung an eine verantwortliche Partei als Antwort auf das Sammeln.
21. Maschinenlesbares Medium nach Anspruch 20, ferner mit maschinenlesbaren Anweisungen, die darauf aufgezeichnet sind, um: die Identität des aktuellen Benutzers zu bestimmen; Vergleichen der ermittelten Identität mit der Identität eines oder mehrerer autorisierter Benutzer des elektronischen Geräts; und Feststellen, dass die ermittelte Identität nicht mit der Identität von mindestens einem der einen oder mehreren autorisierten Benutzer übereinstimmt.
Bemerkungen